Zeltlager und Lagerfeuer
Zeltlager (und Lagerfeuer) rechtzeitig anmelden
Wichtig ist, dass die Veranstaltung immer rechtzeitig vorher angemeldet wird. Ansonsten wäre dies eine Ordnungswidrigkeit und kann zum Abbruch des Zeltlagers führen.
Genehmigungspflicht besteht bei:
offenen Feuerstellen in einem Wald oder weniger als 100 m vom Waldrand entfernt, da dort grundsätzlich keine offenen Feuerstellen betrieben werden dürfen. (Art.17 Abs.2 BayWaldG)
Zeltlager, das in einem Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Natura 2000-Gebiet oder Biotopkartierte Fläche liegt.
Zeltlagern, die aus mehr als 3 Zelten und höchstens für 2 Monate errichtet werden. (Art. 25 Abs. 2 LstVG)
Diese wird durch die Gemeinde erteilt.
Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Angaben im Antrag
Wer ist der Veranstalter
Wer ist der Verantwortliche
Postanschrift
Telefonnummer für Rückfragen
Wann findet die Veranstaltung statt
Wo findet sie statt (Flurnummer und Gemarkung)
Wie viele Teilnehmer werden erwartet
Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Pächter muss vorliegen
Wie weit ist die Feuerstelle vom Wald entfernt
Abgegeben werden kann der Antrag entweder beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg oder beim Landratsamt Bamberg.
Prüfung der Behörde
Durch die Behörde wird geprüft, ob auf dem geplanten Grundstück Einschränkungen zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Gewässern vorliegt.
Bitte beachten Sie unsere Downloads und weiterführenden Links, dort erhalten Sie detaillierte Informationen.
Weiterführende externe Links
Landratsamt Bamberg:
Zeltlager und Lagerfeuer - Infos für Veranstalter
https://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_338_1.PDF?1675772115

